Energieberater | Schornsteinfegermeister

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Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung  


Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie gilt laut GEG eine Energieausweis-Pflicht: Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden.


Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden.


Unsere Energieausweise werden mit der Aktuellen DIN 18599 erstellt.